Bronneberg Nachrichten

Recyclingtechnik und das Gebäudeenergiegesetz

\\ 06.08.2020 - 08:28 Uhr in ""

Ein neues Gesetz macht seinen Einfluss auf die Trends beim Bedarf für Recyclingtechnik geltend. Dabei handelt es sich um das neue Gebäudeenergiegesetz, das noch kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause den Bundesrat passiert hat. Es hat in den nächsten Jahren erheblichen Einfluss auf das Schrottaufkommen, das Betreiber von Recyclinghöfen und den Wiederaufbereitungsbetrieben bewältigen müssen. Mit den werksneuen und gebrauchten Recyclingmaschinen aus dem Hause Bronneberg können Sie sich jetzt schon optimal auf die Veränderungen vorbereiten.

Recyclingmaschinen für alte Heizungen sind gute Investitionen

Das Gebäudeenergiegesetz steigert künftig vor allem die Nachfrage nach Recyclingmaschinen für die Rückgewinnung von Materialien aus Heizungsanlagen. Die Gründe sind vielfältig. Ein Punkt ist das Verbot des Betriebs von Kohlekesseln. Dieser Fakt ist ein Resultat der Entscheidung der Bundesregierung, komplett aus der Kohle als Wärme- und Stromlieferant auszusteigen. Ein Ende der Nutzung von Braunkohle und Steinkohle ist mit Blick auf den galoppierenden Klimawandel längst überfällig. Die Einstellung der Förderung dieser Energieträger bewirkt, dass die Kohle auch als Brennmaterial für Einzelöfen vom Markt verschwindet. In der Folge wird auf den Schrottplätzen das Aufkommen bei transportablen Kohleöfen steigen. Sie bestehen aus Gusseisen und machen den Einsatz spezieller Recyclingmaschinen für Schwerschrott erforderlich.

Bedarf bei Recyclingtechnik für Öl- und Gasheizungen steigt weiter

Auch dafür ist das neue Gebäudeenergiegesetz verantwortlich. Es schreibt vor, dass ab 2026 keine Ölheizungen und Gasheizungen in Neubauten zum Einsatz kommen dürfen. Für Wiederaufbereiter und Betreiber von Schrottplätzen ist ein anderer Fakt wesentlich interessanter. Das Anfang Juli beschlossene Gesetzeswerk beinhaltet eine maximale Betriebszeit für Bestandsheizungen auf der Basis von Öl und Gas. Alle nach 1990 eingebauten Öl- und Gasheizungen müssen spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden. Das heißt, die Erlaubnis für den Betrieb zahlreicher Anlagen läuft zum Jahresende 2020 ab. Im Osten Deutschlands müssen Schrottplatzbetreiber bei der Planung der Kapazitäten ihrer Recyclingmaschinen eine Besonderheit beachten. Hier ist der Anteil der in den 1990er Jahren sanierten Wohngebäude sehr hoch. Dadurch dürfte in den nächsten Jahren die Zahl der zu entsorgenden Heizkessel in den neuen Bundesländern besonders drastisch ansteigen.

Weitere Folgen des Gebäudeenergiegesetzes für den Schrotthandel

Als Schrottplatzbetreiber sollten Sie einen zusätzlichen Fakt bedenken. Viele Hausbesitzer verbinden einen Austausch der Heizkessel mit einer Sanierung der gesamten Heizungssysteme der Gebäude. Gerade in den Wohnhäusern, die vor der Jahrtausendwende modernisiert wurden, zeigen auch zahlreiche Heizkörper und Heizungsrohre bereits deutliche Verschleißanzeichen. Es ist also eine logische Entscheidung, sie zusammen mit den Heizkesseln auszutauschen. In den nächsten Monaten haben private Immobilienbesitzer einen Vorteil, der aus der Coronakrise resultiert. Sie haben die Chance, kurzfristiger als bisher Kapazitäten der Handwerksbetriebe binden zu können. Der Grund dafür sind die Folgen der Coronakrise für die Haushalte der Kommunen. Sie mussten zusätzliche Gelder aufbringen und sehen sich außerdem einem gesunkenen Steueraufkommen gegenüber. Die Konsequenz sind Ausgabenkürzungen an anderer Stelle, die vielerorts zu umfangreichen Investitionsrückstellungen führen. Viele Immobilienbesitzer werden die temporäre Besonderheit bei der Verfügbarkeit von Handwerkerleistungen nutzen. Dort wirkt die staatliche Austauschprämie für ältere Heizungen als zusätzlicher Katalysator.

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