Umsetzung der Klimaschutzziele sorgt auf Schrottplätzen für mehr Arbeit
\\ 19.09.2019 - 14:32 Uhr in ""Inhaltsverzeichnis
Arbeitslos werden die Inhaber und Mitarbeiter der Schrottplätze in Deutschland so schnell nicht. Erst kürzlich hat das Kabinett der Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Schrotthändlern und Autoverwertern jede Menge Arbeit verschaffen dürfte. Vor allem die Kapazität der Autopressen dürfte vielerorts an die Grenzen kommen, wenn viele Unternehmen die neuen Förderungen der Elektromobilität nutzen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist hoch, denn schon jetzt gibt es vielerorts Dieselfahrverbote, die Lieferungen von Waren erheblich teurer als bisher machen und auch zu kräftigen Verlängerungen der Anfahrtszeiten führen.
Auf welche Fahrzeuge müssen sich die Schrottplätze verstärkt einstellen?
Die zuletzt beschlossenen steuerlichen Förderungen der Elektromobilität beziehen sich auf Lieferfahrzeuge und Dienstwagen. Werden Lieferfahrzeuge mit Diesel- oder Benzinantrieb durch Fahrzeuge mit Elektroantrieb ersetzt, können die Unternehmen zusätzliche Sonderabschreibungen in Höhe von 50 Prozent des Listenpreises im Anschaffungsjahr nutzen. Diese Regelung greift ab dem Jahr 2020 und ist befristet bis zum Jahr 2030 gültig. Viele Unternehmen werden diese Gelegenheit nutzen, um ihren Fuhrpark zukunftsfähig zu machen. Das heißt, die Betreiber der Schrottplätze müssen sich ab dem kommenden Jahr vor allem bei Lieferwagen auf eine Welle der Verschrottung einstellen. Besonders hoch dürfte das Aufkommen der verschrotteten Lieferwagen mit konventionellem Antrieb in den Städten sein, in denen es bereits umfangreiche Dieselfahrverbote gibt.
Das Schrottaufkommen dürfte auch bei Personenkraftwagen weiter steigen
Das resultiert ebenfalls aus der Förderung der Elektromobilität, an welcher die Bundesregierung aufgrund der für 2030 gesteckten Klimaschutzziele nicht länger vorbeikam. Der Umstieg auf Elektroautos wird nämlich ebenfalls steuerlich belohnt. Dazu hat die Bundesregierung die 2018 eingeführte Anrechnungspraxis der privaten Nutzung von Dienstwagen bis zum Jahr 2030 verlängert. Für die private Nutzung von Dienstwagen wird pro Jahr ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil in der Einkommenssteuer berücksichtigt. Wer ein E-Auto als Dienstwagen auch privat nutzt, zahlt weniger Einkommenssteuer, weil dafür nur ein halbes Prozent des Listenpreises zum Ansatz kommt. Das gilt jedoch nur für E-Autos und Fahrzeuge mit Hybridantrieb, deren Akkuleistung für mindestens 60 Kilometer reicht (ab 2025 sogar 80 Kilometer). Parallel kommt ein Grenzwert beim CO2-Ausstoß pro Kilometer zum Ansatz. Das dürfte dazu führen, dass mehr gewerblich genutzte Personenkraftwagen mit konventionellem Antrieb in den Autopressen landen. Der Grund dafür ist, dass inzwischen auch immer mehr private Kunden Wert auf einen umweltfreundlichen Antrieb legen.
Steuervorteile für Jobtickets könnten ebenfalls zum Verzicht aufs Auto führen
Ein Großteil der älteren Fahrzeuge mit schlechten Ökonormen geht auf das Konto der Berufspendler. Auch dort hat der Gesetzgeber zur Einhaltung der Klimaschutzziele angesetzt. Seit Jahresbeginn 2019 sind regelmäßig genutzte Jobtickets für den ÖPNV (abzüglich der Entfernungspauschale) steuerfrei. Auch diese Regelung gilt bis zum Jahr 2030. Je mehr Unternehmen solche Jobtickets ausgeben (und das dürfte allein durch die Notwendigkeit der Bindung rarer Fachkräfte passieren), umso mehr Pendler verzichten gänzlich auf ein eigenes Auto. Vor allem in den Städten steigt dadurch das Aufkommen der Schrottautos von Privatpersonen.
Hinzu kommen die Steuervorteile, die im Rahmen der Förderung der Elektromobilität für die Miete und das Leasing von Fahrzeugen mit umwelt- und klimafreundlichem E-Antrieb gewährt werden. Sie wirken sich bis 2030 direkt auf die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer aus. Diese Chance werden viele Unternehmen ebenfalls nutzen, um ihrem Fuhrpark eine „Runderneuerung“ zu verpassen. Auch das sorgt dafür, dass auf die Betreiber und Mitarbeiter der Schrottplätze in den nächsten Monaten und Jahren noch mehr Arbeit zukommt.